AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Heinisch Möbelmanufaktur


1. Anzuwendendes Recht

Es gilt deutsches Recht.
Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die “Vertragsordnung für Bauleistungen” (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.

2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen

Für alle Leistungen, bei denen die VOB Teil B nicht einbezogen wird, gelten zusätzlich die Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.6.

2.1 Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

2.2 Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

2.3 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen eine Woche nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

2.4 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.

2.5 Trotz einer sorgfältigen Auswahl der Materialen und einer hervorragenden Verarbeitung können sich im Laufe der Zeit nicht zu beeinflussende Eigenschaften durchsetzen, welche beim natürlichen Baustoff Holz aufgrund seiner Struktur anzuerkennen sind. Leider können wir keine Reklamationen akzeptieren, welche auf diese Eigenschaften zurückzuführen sind.

2.6 Oberflächenbeschaffenheit von Holz
Alle Möbel werden nach Eintreffen auf Kratzer und sonstige Schäden untersucht und aufgearbeitet. Alle beim Transport im Überseecontainer entstandenen Druckstellen und Kratzer werden ausgeschliffen und die Oberflächen werden neu lackiert, bzw. geölt. Der rustikale Charakter, insbesondere der Tischplatten aus Baumscheiben, wird hiermit ausgearbeitet und betont. Abhängig von der Holzart kann es trotz einer sorgfältigen Oberflächenbearbeitung zu leichten Unregelmäßigkeiten durch das Schleifen an den Oberflächen kommen.

2.7 Recyceltes Holz
Um die Nachhaltigkeit unserer Möbel zu gewährleisten wird der Großteil unser Möbel aus recyceltem Holz und aus Altholz hergestellt. Als recyceltes Holz bezeichnen wir Hölzer aus alten Häusern, Strommasten und Holz aus alten Brückenkonstruktionen.
Recyceltes Holz hat in der Regel Bearbeitungsspuren aus der früheren Nutzung. Nagellöcher und Aussparungen werden teils mit anderem Holz verschlossen. Spuren der normalen Verwitterung werden in der Regel nicht aufgearbeitet um den rustikalen Charakter zu erhalten. Durch eine gesonderte Wärmebehandlung wird der Befall von Parasiten ausgeschlossen. Hierfür wird das Holz vor Verarbeitung über einen Zeitraum von mehreren Tagen auf eine Temperatur von über 70 ´C erwärmt. Aufgrund der Wärmebehandlung und der beim Zuschnitt der Hölzer veränderten Struktur kann recyceltes Holz nach Trocknung, Ablagerung und Verarbeitung Risse und Verwerfungen bilden, welche im Rahmen der Lieferbedingungen kein Grund für Beanstandungen sind.

2.8 Restholz
Der Begriff Restholz steht für Rohmaterial, welches sich für den konventionellen Möbelbau nicht eignet. Hier greifen wir auf Baumstämme mit klar sichtbaren Astausgängen, auf Baumwurzeln und auf Stammholz aus dem Bereich der Baumwurzel zurück, da sich gerade in diesem Holz eine einzigartige Maserung verbirgt, die die Individualität und das rustikale Erscheinungsbild des Materials betont. Durch eine gesonderte Wärmebehandlung wird der Befall von Parasiten ausgeschlossen. Hierfür wird das Holz vor Verarbeitung entrindet und über einen Zeitraum von mehreren Tagen auf eine Temperatur von über 70 ´C erwärmt. Bedingt durch die unterschiedliche Dichte, insbesondere bei Verwendung von Holz aus der Nähe der Baumwurzel und der Baumwurzel selbst, können auch nach Trocknung, Ablagerung und Verarbeitung Risse und Verwerfungen auftreten, welche im Rahmen der Lieferbedingungen kein Grund für Beanstandungen sind.

2.9 Maserung und Astaustritte
Jedes Holz hat seinen eigenen Charakter und Struktur. Die Auswahl des Rohmaterials erfolgt nicht nach den erforderlichen Eigenschaften für den konventionellen Möbelbau. Schwankungen in der Maserung und Astaustritte sind gewollt und sollen die Individualität des Holzes betonen.

2.10 Verwerfungen und Rissbildung bei Massivholzplatten
Aufgrund der unterschiedlichen Dichte und Struktur im Holz kann der Trocknungsprozess, insbesondere bei größeren Materialstärken, nicht gleichmäßig stattfinden. Trotz einer langfristigen Trocknung im Ofen und der anschließenden Ablagerung kann die Restfeuchte im Kern des Holzes im Gegensatz zum Außenbereich leicht erhöht sein und im Einzelfall noch mehrere Jahre nach der Verarbeitung zu Trocknungsrissen und Verwerfungen führen. Trocknungsrisse und Verwerfungen sind auf die Struktur und Materialstärke des Holzes zurückzuführen und im Rahmen der Lieferbedingungen kein Grund für Beanstandungen.

2.11 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

2.12 Abschlagszahlung

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zum Einbehalt in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.

2.13 Vergütung

Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert, bzw. abgenommen/eingegangen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Förmliche Abnahme

Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.

4. Pauschalierter Schadensersatz

Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5.1 Technische Hinweise

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Arbeiten durchzuführen sind, insbesondere:

    – Verkauf von Tischen, Tischgestellen
    - Verkauf von angebotenen Möbeln


Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.

5.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere) liegen und üblich sind.

6. Zahlung

Alle auf unserer Homepage angegebenen Preise sind in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Irrtümer, Darstellungs-, Anzeige- und Druckfehler vorbehalten.Bestellte Ware ist spätestens bei Erhalt (Abholung oder Anlieferung) ohne jeden Abzug zu zahlen.

Zahlungsmothode:

- Vorkasse/ Überweisung

- Barzahlung nur bei einem Kauf vorort in unserem HEINISCH Studio möglich.

7. Versand

Per Selbstabholung nach Absprache in Deutschland, 33729 Bielefeld, Brönninghauserstr. 33b. Vor Ort im Showroom kann Ausstellungsware direkt gekauft und auch direkt mitgenommen werden.

Kostenlose Lieferung frei Bordsteinkante.

Inselversand nur auf Anfrage.

8. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

9.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.

9.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.

9.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

10.1. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages/Angebotes ist kostenpflichtig. Es werden 10% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Kostenvoranschlages/Angebotssumme jedoch mindestens 139,00€ brutto in Rechnung gestellt.
Im Falle der Auftragserteilung werden diese Kosten nicht erhoben. 9.2. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

11. Gerichtsstand Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
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